Juni 10, 2022

Harmony® Test ab 01.07.2022 Kassenleistung

Logo des Harmony prenatal Test zur nicht invasiven Erkennung von Trisomien und Chromosomenstörungen

10 Jahre nach Einführung der nicht-invasiven Pränataltests aus mütterlichem Blut in Deutschland wird das Screening auf eine fetale Trisomie 13, 18 und 21 ab dem 01.07.2022 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Sie können den Harmony® Test bei uns mit dem beiliegenden Anforderungsformular bestellen. Für die Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen fügen Sie der Anforderung bitte einen Muster-10-Überweisungsschein bei, auf dem als Anforderung „NIPT auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21“ vermerkt ist.

Prozessablauf

Blaues Icon mit Arzt, der eine genetische Beratung durchführt

Beratung nach GenDG

Vor der Anforderung des Harmony® Tests führen Sie die Beratung nach dem Gendiagnostik-Gesetz durch.

Blaues Icon mit einer Probenversandbox und einer Blutprobe für die genetische Analyse

Beauftragung & Probenversand

Bitte legen Sie dem Anforderungsformular einen Muster-10-Überweisungsschein bei, falls der Auftrag über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll.

Blaues Icon mit einer Lupe, die eine DNA untersucht

Testdurchführung

Der Harmony® Test wird vom Zentrum für Humangenetik Tübingen durchgeführt, die Daten analysiert und der Befund erstellt.

Blaues Icon mit einem Befund, der die Ergebnisse der humangenetischen Diagnostik darstellt

Befundmitteilung

Der Befund wird innerhalb von durchschnittlich 3 Arbeitstagen an Sie übermittelt, damit Sie diesen mit der Patientin besprechen können.

Die Untersuchung ist ab der vollendeten 10. Schwangerschaftswoche möglich. Die Blutentnahme erfolgt in speziellen 10 ml cfDNABlutabnahmeröhrchen, die wir Ihnen als Abnahmekit zur Verfügung stellen. Harmony® Kits, die Sie in Ihrer Praxis vorrätig haben, können Sie gerne weiterhin wie gewohnt verwenden.

Für die Veranlassung des Harmony® Tests sollte gemäß den Richtlinien der Gendiagnostikkommission die Qualifikation zur „fachgebundenen genetischen Beratung“ (72-Std.-Kurs bzw. als Äquivalent die sog. „große Wissenskontrolle“) vorliegen.

Der Test wird in folgenden Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet:

  • Hinweis auf eine Trisomie aus anderen Untersuchungen.
  • Wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.1

Für Ihre Beratungsleistung im Zusammenhang mit dem Harmony® Test können folgende EBM-Ziff ern abgerechnet werden2:

Ziffer Leistung Anwendung Punktwert
01789 Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien Je vollendete 5 Min.

Maximal 4x pro
Schwangerschaft

84
(9,46 € – 37,85 €)
01790 Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien Je vollendete 10 Min.

Maximal 4x pro
Schwangerschaft

166
(18,70 € – 74,81 €)

Auf Wunsch kann neben dem Screening auf eine fetale Trisomie 13, 18 oder 21 auch die Analyse auf XY-chromosomale Störungen oder die fetale Geschlechtsbestimmung angefordert werden.

Zusatzoption Preis
X/Y-chromosomale Störungen* 69 EUR
Geschlechtsbestimmung 19 EUR

Die Rechnungsstellung erfolgt nach GOÄ. Die Preise sind nur für Deutschland gültig und können in anderen Ländern variieren.
* Monosomie X, Klinefelter-Syndrom, Triple-X-Syndrom, XYY- und XXYY-Syndrom

Für weitere Informationen oder die Bestellung der Abnahmekits und Anforderungsformulare erreichen Sie uns telefonisch unter 07071 – 565 44 430, per Fax mittels beiliegendem Bestellformular: 07071 – 565 44 444

#KassenleistungNIPT #KassenleistungTresomie #HarmonyTest

1www.g-ba.de/downloads/39-261-4987/2021-08-19_Mu-RL_NIPT_Versicherteninformation_BAnz.pdf
2 https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2022-05-18_ba594_3.pdf

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