10 Jahre nach Einführung der nicht-invasiven Pränataltests aus mütterlichem Blut in Deutschland wird das Screening auf eine fetale Trisomie 13, 18 und 21 ab dem 01.07.2022 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Sie können den Harmony® Test bei uns mit dem beiliegenden Anforderungsformular bestellen. Für die Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen fügen Sie der Anforderung bitte einen Muster-10-Überweisungsschein bei, auf dem als Anforderung „NIPT auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21“ vermerkt ist.
Prozessablauf
Beratung nach GenDG
Vor der Anforderung des Harmony® Tests führen Sie die Beratung nach dem Gendiagnostik-Gesetz durch.
Beauftragung & Probenversand
Bitte legen Sie dem Anforderungsformular einen Muster-10-Überweisungsschein bei, falls der Auftrag über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll.
Testdurchführung
Der Harmony® Test wird vom Zentrum für Humangenetik Tübingen durchgeführt, die Daten analysiert und der Befund erstellt.
Befundmitteilung
Der Befund wird innerhalb von durchschnittlich 3 Arbeitstagen an Sie übermittelt, damit Sie diesen mit der Patientin besprechen können.
Die Untersuchung ist ab der vollendeten 10. Schwangerschaftswoche möglich. Die Blutentnahme erfolgt in speziellen 10 ml cfDNABlutabnahmeröhrchen, die wir Ihnen als Abnahmekit zur Verfügung stellen. Harmony® Kits, die Sie in Ihrer Praxis vorrätig haben, können Sie gerne weiterhin wie gewohnt verwenden.
Der Test wird in folgenden Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet:
- Hinweis auf eine Trisomie aus anderen Untersuchungen.
- Wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.1
Für Ihre Beratungsleistung im Zusammenhang mit dem Harmony® Test können folgende EBM-Ziff ern abgerechnet werden2:
Ziffer | Leistung | Anwendung | Punktwert |
---|---|---|---|
01789 | Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien | Je vollendete 5 Min.
Maximal 4x pro |
84 (9,46 € – 37,85 €) |
01790 | Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien | Je vollendete 10 Min.
Maximal 4x pro |
166 (18,70 € – 74,81 €) |
Auf Wunsch kann neben dem Screening auf eine fetale Trisomie 13, 18 oder 21 auch die Analyse auf XY-chromosomale Störungen oder die fetale Geschlechtsbestimmung angefordert werden.
Zusatzoption | Preis |
---|---|
X/Y-chromosomale Störungen* | 69 EUR |
Geschlechtsbestimmung | 19 EUR |
Die Rechnungsstellung erfolgt nach GOÄ. Die Preise sind nur für Deutschland gültig und können in anderen Ländern variieren.
* Monosomie X, Klinefelter-Syndrom, Triple-X-Syndrom, XYY- und XXYY-Syndrom
Für weitere Informationen oder die Bestellung der Abnahmekits und Anforderungsformulare erreichen Sie uns telefonisch unter 07071 – 565 44 430, per Fax mittels beiliegendem Bestellformular: 07071 – 565 44 444
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1www.g-ba.de/downloads/39-261-4987/2021-08-19_Mu-RL_NIPT_Versicherteninformation_BAnz.pdf
2 https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2022-05-18_ba594_3.pdf